AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Scandinavian Language Service I/S, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Luciano Lykkebo, Vermlandsgade 51, 2300 Kopenhagen S, Dänemark

1. Allgemeines

1.1 Die Firma Scandinavian Language Service I/S (im Folgenden SLS) bietet professionelle Übersetzungen, Lektorate sowie redaktionelle Leistungen. Darüber hinaus werden ergänzende IT-Dienstleistungen, Kurse und Schulungen sowie andere Dienstleistungen angeboten, die grenzübergreifende Kommunikation unterstützen.

1.2 Zwischen SLS und Kunden aus den Hoheitsgebieten der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird die Anwendbarkeit des Rechtes des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (BGB) in der Fassung der jeweils gültigen amtlichen Bekanntmachung vereinbart, soweit die Regelungen des BGB nicht wesentlichen zwingenden Vorschriften des jeweiligen nationalen Rechts zuwiderlaufen.

1.3 Im Rahmen der zwischen SLS und Ihren Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz geschlossenen Verträge für Übersetzungen, Lektorate und andere Dienstleistungen werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Vertragsbestandteil. Diese werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden von SLS ausdrücklich nicht anerkannt.

2. Auftragserteilung

2.1 Ein Vertragsangebot (Auftrag) des Kunden wird durch SLS schriftlich oder per Email bestätigt. Ein verbindliches Vertragsverhältnis kommt ohne die Auftragsbestätigung durch SLS nicht zustande.

2.2 Die zur Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen sind SLS zur Verfügung zu stellen. Übersetzungsmanuskripte können in den gängigen Dateiformaten über Email, auf einem gängigen Speichermedium oder in Papierform übergeben werden. Handschriftliche Manuskripte werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung zur Durchführung des Auftrages von SLS angenommen. Soweit zur Durchführung des Auftrages weitere Unterlagen notwendig sind (Anweisungen, Bilder, Grafiken, Statistiken, Glossare, etc.), sind auch diese unaufgefordert an SLS zu übergeben. Der Kunde hat die notwendigen Unterlagen frei von Rechten Dritter an SLS zu übergeben. Die Unterlagen sind bis zu einem zwischen den Parteien zu vereinbarenden Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.

2.3. Ist der Auftragsgegenstand für einen späteren Druck vorgesehen, so ist dies gegenüber SLS anzuzeigen. Das Verfahren für die Druckfreigabe muss jeweils gesondert mit SLS vereinbart werden.

3. Leistungsumfang

3.1 Die von SLS zu erbringende Leistung bezieht sich auf den durch die Bestätigung angenommenen Auftrag. Änderungen des Auftragsinhaltes sind unabhängig von Ihrer Art gegenüber SLS anzuzeigen und müssen ebenfalls schriftlich bestätigt werden.

3.2 SLS verpflichtet sich, Aufträge sach- und fachgerecht auszuführen. Bei Übersetzungen werden - abhängig von der Art des Auftrages - wörtlich oder sinngemäß und mentalitätstreu nach den allgemein üblichen Qualitätsmaßstäben des jeweiligen Sprachraumes erstellt. Fachausdrücke werden, soweit keine anderweitige Weisung erfolgt, wie allgemein üblich übersetzt, bzw. verarbeitet. Abweichungen von der üblichen oder die Verwendung firmeneigener Terminologie erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die entsprechenden Begrifflichkeiten sind SLS schriftlich mit den weiteren notwendigen Unterlagen mitzuteilen.

3.3 Es steht SLS frei, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten Dritter zu bedienen. Die Auswahl der von SLS beauftragten Übersetzer erfolgt unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt. Durch die Erteilung eines Auftrages an SLS entstehen keine vertraglichen Verbindungen zwischen dem Kunden und dem von SLS beauftragten Drittanbietern.

3.4 Übersetzte Texte werden dem Kunden nach erfolgter Bearbeitung in Form eines gängigen Dateiformates per Email zurück übermittelt, soweit der Kunde über eine gültig Emailadresse verfügt. SLS ist bestrebt, das Ausgangslayout von Texten beizubehalten, behält sich jedoch das Recht vor, dieses zu ändern, sofern dies aus technischen Gründen unumgänglich ist.Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Übermittlung besteht nicht. Eine Übersendung des bearbeiteten Auftrages in Papierform erfolgt in der Regel nicht.

4. Lieferfrist

4.1 SLS vereinbart mit dem Kunden einen Fertigstellungstermin. Kann SLS den Fertigstellungstermin nicht einhalten, so ist ihr vom Kunden eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu gewähren. Verstreicht die gesetzte Nachfrist fruchtlos, so steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

4.2 Soweit der Kunde auf die Übergabe der Auftragsbearbeitung zu einem bestimmten Termin angewiesen ist, hat er SLS hierauf bei der Auftragserteilung schriftlich hinzuweisen.

5. Vergütung

5.1 Die Vergütung wird in Euro oder dänischen Kronen berechnet, wenn nicht bei Vertragsschluss etwas anderes vereinbart wird.

5.2 Bei Übersetzungen wird die Vergütung auf Grundlage des vom Kunden übergebenen Textes berechnet. Die Mindestvergütung beträgt € 15, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

5.3 Die Vergütung von Textprüfungen, Beratungsleistungen und Leistungen innerhalb der elektronischen Datenverarbeitung wird nach Stunden berechnet. Die Abrechnung erfolgt je angefangener halber Stunde. Soweit nichts anderes vereinbart wurde beträgt der Stundensatz € 60,00 zzgl. MwSt.

5.4 Soweit der Kunde den Auftragsgegenstand nach der der Bestätigung durch SLS abändert, umgestaltet, ergänzt oder SLS in sonstiger Weise auf Wunsch des Kunden Mehraufwand entsteht, behält sich SLS das Recht vor, die Vergütung entsprechend anzupassen.

5.6 Der Kunde erhält eine auf seinen Namen ausgestellte Rechnung über die zu entrichtende Vergütung. Die Vergütung ist innerhalb von 8 Tagen oder der vereinbarten Frist, die auf der Rechnung angegebenen wird, fällig. Der Rechnungsbetrag ist per Banküberweisung auf das in der Rechnung genannte Konto anzuweisen.

5.7 SLS kann für die Bearbeitung des Auftrages einen angemessenen Vorschuss verlangen. Wird ein Vorschuss entrichtet erhält der Kunde hierüber auf Anfrage eine Vorschussrechnung.

5.8 Bei Aufträgen größeren Umfangs, die abtrennbare Leistungsteile beinhalten, kann SLS Zwischenrechnungen stellen. Ziffer 5.6 gilt entsprechend.

6. Mängelansprüche

6.1 SLS übernimmt die Gewähr für eine ordnungsgemäße, nicht mit wesentlichen Mängeln behaftete Auftragsbearbeitung. Mängel, die von SLS zu vertreten sind, werden durch diese unentgeltlich beseitigt. Für die Nachbesserung ist SLS durch den Kunden eine angemessene Frist zu setzen. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn die Mängel auch nachzweimaliger Nachbesserung nicht behoben werden können. Schlägt die Nachbesserung fehl, steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu. Beruht die Mangelhaftigkeit der Auftragsbearbeitung auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, stehen diesem Nachbesserungsansprüche nicht zu. 

6.2 Offensichtliche Mängel der Auftragsbearbeitung sind SLS – auch im nicht-kaufmännischen Bereich – unverzüglich nach Übergabe der Auftragsbearbeitung schriftlich anzuzeigen (Rügepflicht). Bei Mängeln, deren Vorhandensein nicht offensichtlich ist, ist der Rügepflicht unverzüglich nach Entdeckung des Mangels nachzukommen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 des BGB der Bundesrepublik Deutschland, so gilt die entsprechende gesetzliche Verjährungsfrist. Kommt der Kunde seiner Rügepflicht nicht nach, so gilt die Auftragsbearbeitung als vertragsgemäß durchgeführt. Im Übrigen gilt die Auftragsbearbeitung als ordnungsgemäß erbracht, wenn Rügen innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe der Auftragsbearbeitung nicht erhoben werden.

6.3 Wesentliche Mängel sind Fehler in der Bearbeitung, die die Gebrauchs– oder Verwendungsfähigkeit des Auftragsgegenstandes nicht ganz unerheblich beeinträchtigen oder aufheben. Stilistische Eigenheiten der Übersetzung oder Texterstellung stellen ebenso wenig einen Mangel dar, wie die Verwendung bestimmter, von den Vorstellungen des Kunden abweichender Wörter oder Begrifflichkeiten. Der Übersetzer oder Textersteller ist in der Wortwahl frei, soweit der Kunde keine Angaben im Sinne der Ziffer 3.2 gemacht hat und die Übersetzung oder Texterstellung den Sinngehalt oder die Aussage des Originaltextes / der Vorlage erfasst.

7. Haftung

7.1 SLS haftet gegenüber dem Kunden nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. Die Haftung ist auf das für die jeweilige Leistung vereinbarte Honorar begrenzt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist. Obwohl sich SLS verpflichtet, bei Übersetzungen mit größter Sorgfalt und nach branchenüblichen Qualitätsstandards zu arbeiten, ist die fachspezifische Kompetenz der für SLS arbeitenden Mitarbeiter nicht zwangsläufig mit der einer entsprechend technisch, juristisch oder medizinisch ausgebildeten Fachkraft gleichzusetzen. Diesem Umstand hat der Kunde insoweit Rechnung zu tragen, als dass er für Übersetzungen, die aus technischer, medizinischer oder juristischer Sicht einer fachmännischen Prüfung bedürfen, eine solche vor Verwendung der Texte vorsieht.

7.2 SLS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die jeweilige Auftragsbearbeitung für den Verwendungszweck des Kunden zulässig und geeignet ist. Insbesondere übernimmt SLS keine Gewährleistung oder Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg von Werbemaßnahmen oder sonstiger Veröffentlichungen (hierunter Online-Shops u. ä.), bei denen durch SLS bearbeitete Texte zum Einsatz kommen. Ebenfalls keine Haftung übernimmt SLS für die Anwendbarkeit und Zulässigkeit der Übersetzung juristischer Texte im In- oder Ausland. Übersetzungen juristischer Texte sind nach Erhalt durch den Kunden und vor Ihrer Verwendung gegenüber Dritten vom Kunden auf eigene Kosten von qualifizierten Fachpersonen auf ihre rechtliche Eignung und Zulässigkeit überprüfen zu lassen. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB der Bundesrepublik Deutschland, so übernimmt SLS keine Haftung für Übersetzungen von Texten, die für die Sicherheit von Personen relevant sind. Die Verwendung von Übersetzungen von Texten, die für die Sicherheit von Personen relevant sind, sind unverzüglich nach Erhalt durch den Kunden und vor einer Verwendung vom Kunden auf eigene Kosten durch qualifizierte Fachpersonen auf Ihre Richtigkeit überprüfen zu lassen. Ist dies dem Kunden nicht möglich, ist SLS auf diesen Sachverhalt hinzuweisen damit geeignete Maßnahmen zur Überprüfung sicherheitsrelevanter Aspekte getroffen werden können. 

7.3 Eine Haftung für Leistungsausfälle und -verzögerungen ist im Falle höherer Gewalt ebenso ausgeschlossen wie für Umstände, die SLS nicht zu vertreten hat.

7.4 Die Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde gegen seine Verpflichtungen nach Ziffer 2.2, 2.3 und 4.2 verstoßen hat.

7.5 Im Falle der Ziffer 3.4 haftet SLS nicht für Schäden, die dem Kunden aus einer fehlerhaften Übertragung der Auftragsbearbeitung, aus deren Verlust oder Beschädigung entstehen.

8. Kündigung

Der Kunde kann den Auftrag, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, bis zur Vollendung jederzeit Kündigen. Kündigt er den Vertrag, so ist er zur anteiligen Entrichtung der Vergütung verpflichtet. Der Vergütungsanspruch der SLS beträgt mindestens 50 %. der vereinbarten Vergütung, im Übrigen richtet sich der Vergütungsanspruch nach dem Grad der Vollendung der Auftragsbearbeitung.

9. Datenschutz und Datenspeicherung

9.1 SLS und die von ihr beauftragten Übersetzer verpflichten sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Tätigkeit für den Kunden über diesen bekannt werden.

9.2 Die auftragsgegenständlichen Unterlagen werden ebenso wie die persönlichen Daten der Kunden – soweit sie zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig sind – von SLS elektronisch gespeichert und im Rahmen der Erfüllung des Auftrages verwendet. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz. 

10. Nutzungsrechte

SLS stehen die Urheberrechte an den von Ihnen erschaffenen Übersetzungen, Texten oder Analysen zu. Mit der Vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung werden die uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Kunden übertragen.

11. Änderung der AGB

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe widerspricht.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Bestandteil des Vertrages geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB). An die Stelle der ganz oder teilweise ungültigen oder nicht einbezogenen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

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